Überall ein bisschen anders: Winterreifenpflicht in Europa

Der Umgang mit Winter ist in Europa längst nicht einheitlich geregelt.

Der Umgang mit Winter ist in Europa längst nicht einheitlich geregelt. So gilt in Deutschland nur die situative Winterreifenpflicht. Wer bei Schnee und Eis ohne Winterreife erwischt wird, kann mit einem Bußgeld belegt werden. Andere Länder sehen das anders.

Frankreich

In Frankreich besteht keine allgemeine Winterreifenpflicht. Aber Hinweisschilder weisen auf die notwendige Verwendung von Winterreifen hin. Nur Reifen mit der Kennzeichnung M+S gelten als Winterreifen. Schneeketten sind in Frankreich erlaubt und dann verpflichtend, wenn die Straße mit einem entsprechenden Hinweisschild versehen ist. Die Nutzung von Spikereifen ist in Frankreich vom 11. Dezember bis zum letzten Sonntag im März zugelassen. Bei der Verwendung von Spikereifen, ist ein Spike-Aufkleber am Heck des Autos erforderlich. Die maximale Geschwindigkeit ist dann auf 90 km/h begrenzt.

Italien

Auch in Italien gibt es keine einheitlich geregelte Winterreifenpflicht. Ob Winterreifen Vorschrift sind oder nicht hängt von den einzelnen Regionen ab. In Südtirol ist Winterausrüstung bei winterlichen Straßenverhältnissen erforderlich. Unabhängig davon, ob winterliche Bedingungen vorherrschen, besteht auf der Brennerautobahn A22 vom 15. November bis 15. April Winterausrüstungspflicht. Reifen mit M+S-Kennzeichnung auf der Reifenflanke gelten in Italien als Winterbereifung. Spikereifen sind vom 15. November bis 15. März zugelassen. Die Höchstgeschwindigkeit für Autos mit Spikereifen beträgt auf Landstraßen 90 km/h und 120 km/h auf Autobahnen. Die Stollen dürfen 1,5 mm nicht überschreiten.

Österreich

In Österreich sind Winterreifen vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnbedingungen obligatorisch. Es gilt zudem eine Mindestprofiltiefe von 4 mm. Alternativ zu Winterreifen sind Sommerreifen mit Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein einer geschlossenen Schneedecke. Nur Reifen mit der Kennzeichnung M+S gelten in Österreich als zulässige Winterbereifung. Bei Nichtbeachtung der witterungsabhängigen Winterreifenpflicht im vorgegebenen Zeitraum, kann eine Geldstrafe von bis zu 5000 Euro fällig werden. Die Verwendung von Spikereifen ist in Österreich vom 1. Oktober bis 31. Mai zugelassen. Die Metallstifte dürfen nicht länger als 2 mm sein. Bei Verwendung dieses Reifentyps ist die Höchstgeschwindigkeit außerorts auf 80 km/h und auf der Autobahn auf 100 km/h begrenzt. Ein Spike-Aufkleber am Heck ist auch hier erforderlich.

Schweiz

In der Schweiz gibt es keine landesweite Winterreifenpflicht. Für die Fahrt in die Schweiz wird eine geeignete Winterbereifung dennoch dringend empfohlen. Im Falle einer Behinderung des Straßenverkehrs durch ungeeignete Bereifung muss mit empfindlichen Geldstrafen gerechnet werden. Schneeketten sind zugelassen und müssen bei entsprechender Straßenbeschilderung genutzt werden. Die Nutzung von Spikereifen ist vom 1. Dezember bis 30. April zulässig. Ein Aufkleber am Fahrzeug muss darauf hinweisen. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit ist außerorts dann auf 80 km/h begrenzt. Auf der Autobahn sind Spikereifen, mit Ausnahme der A13 zwischen Thusis und Mesocco und der A2 zwischen Airolo und Götschen, verboten.

Und in Deutschland?

Zur Erinnerung in Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Seit Jahresbeginn 2018 muss auf der Flanke von Winter- oder Ganzjahresreifen das Schneeflockensymbol (,,3PMSF" oder Alpine-Symbol) zu finden sein. Reifen, die die Schneeflocke (ausgeschrieben "Three Peak Mountain Snow Flake") tragen, werden hinsichtlich ihrer Traktionsleistung auf Schnee und Eis getestet. Aber keine Panik: Bis September 2024 gilt eine Übergangsfrist für Reifen älteren Datums, die vor dem 31. Dezember 2017 produziert wurden. Das Schneeflocken-Symbol wird dann spätestens ab 2024 für sämtliche
Pkw-Winter- und Ganzjahresreifen Pflicht. Spikereifen sind in Deutschland nicht erlaubt. (ampnet/rezulteo)

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