Senioren: Wenn der Führerschein in Gefahr ist

Wer in Deutschland seine Führerschein-Prüfung bestanden hat, darf ein Leben lang Auto fahren. Es sei denn, es passiert etwas, so dass eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung angeordnet wird. Was ältere Autofahrer in diesem Fall beachten müssen und welche Konsequenzen drohen, erklären die Experten der Deutschen Anwaltshotline.


Wer in Deutschland seine Führerschein-Prüfung bestanden hat, darf ein Leben lang Auto fahren. Es sei denn, es passiert etwas, so dass eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung angeordnet wird. Was ältere Autofahrer in diesem Fall beachten müssen und welche Konsequenzen drohen, erklären die Experten der Deutschen Anwaltshotline.

Die Fahrtauglichkeitsuntersuchung kann nämlich folgenreich sein: Besteht der Autofahrer sie nicht, ist der Führerschein weg. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist diese Untersuchung aber nicht vom Alter abhängig und auch keine Pflicht. Wichtig: Es gibt Ausnahmen. Wer als Berufskraftfahrer Lkw oder Bus fährt, muss sich ab dem 50. Lebensjahr regelmäßig ärztlich untersuchen lassen. Nur bei bestandener Untersuchung wird der entsprechende Führerschein der Klassen C oder D verlängert.

Senioren verursachen Unfälle zwar häufiger als andere Bevölkerungsgruppen, sie sind gemessen an der Gesamtbevölkerung doch eher selten in schwere Unfälle verwickelt. Sie fahren seltener, aber oft auch vorsichtiger und vorausschauender als junge Autofahrer, erklären die Experten. Trotzdem: Wer auffällt, bekommt unter Umständen Post von der Führerscheinbehörde - und muss seine Fahrtauglichkeit unter Beweis stellen.

Und was passiert dann? Gibt es Zweifel an der Fahrtüchtigkeit, müssen Autofahrer sich von einem bestimmten Arzt untersuchen lassen. Was genau bei der Fahrtauglichkeitsuntersuchung überprüft wird, hängt vom Einzelfall ab. Seh-, Hör- und Reaktionsvermögen und die körperliche Beweglichkeit werden aber in den meisten Fällen getestet. Der Arzt oder die Führerscheinstelle können zusätzlich die Erstellung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anfordern.

Kommt der Arzt zu dem Ergebnis, dass man tatsächlich nicht mehr in der Lage ist, sicher ein Auto zu führen, gibt es mehrere Möglichkeiten: Die Führerscheinstelle zieht den Führerschein ein. In diesem Fall muss man die Fahrerlaubnis dauerhaft abgeben und darf nicht mehr Auto fahren. Oder aber die Führerscheinstelle schränkt die Fahrerlaubnis ein. In diesem Fall darf man nur noch dann Auto fahren, wenn man bestimmte Auflagen erfüllt. Diese Auflagen werden in den Führerschein eingetragen.

Die eigene Familie ist übrigens nicht verpflichtet, der Führerscheinstelle zu melden, wenn sie den Angehörigen für nicht mehr fahrtauglich hält.

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