Die grob fahrlässige SMS

Handy, Smartphone oder Tablet am Steuer - das sind keine Kavaliersdelikte. Jedenfalls stuft der Gesetzgeber das Verursachen eines Unfalls aufgrund von Ablenkung durch solche elektronischen Geräte als 'grob fahrlässig' ein.


Handy, Smartphone oder Tablet am Steuer - das sind keine Kavaliersdelikte. Jedenfalls stuft der Gesetzgeber das Verursachen eines Unfalls aufgrund von Ablenkung durch solche elektronischen Geräte als "grob fahrlässig" ein.

Viele Autofahrer können selbst am Steuer nicht auf ihr Handy verzichten. Wie eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt belegt, telefoniert ein Drittel aller Autofahrer (33 Prozent) ohne Freisprechanlage zumindest hin und wieder hinter dem Steuer, 35 Prozent lesen und schreiben zumindest hin und wieder Nachrichten auf dem Handy.

"Wer sich durch Smartphone, Tablet und Co. bei der Fahrt ablenken lässt, handelt grob fahrlässig und setzt die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer aufs Spiel", warnt Frank Bärnhof. Der CosmosDirekt-Kfz-Versicherungsexperte und Jurist erklärt, was Autofahrer zum Thema Bußgeld und Versicherungsschutz wissen sollten.

Gerade die jüngeren Autofahrer nutzen laut forsa-Umfrage das Handy häufiger am Steuer. Zwölf Prozent der unter 30-Jährigen nutzen das Handy ohne Freisprechanlage und weitere 21 Prozent der jungen Autofahrer geben sogar an, häufig während der Fahrt Nachrichten auf dem Handy zu lesen oder zu schreiben. Ablenkungen wie diese erhöhen jedoch das Risiko, einen Unfall zu verursachen.

Die Neufassung der Straßenverkehrsordnung regelt das Handy-Verbot daher seit Ende 2017 umfassender: Smartphone, Tablet und Co. dürfen am Steuer nur genutzt werden, wenn sie der Fahrer weder hochnehmen noch halten muss. Wer keine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion nutzt, darf kurz während der Fahrt auf das Gerät schauen. Jedoch: "Nehmen Autofahrer im Straßenverkehr ihre Hände vom Lenkrad, um beispielsweise das Handy zu bedienen, machen sie sich strafbar", sagt Frank Bärnhof. "Telefonieren ohne Freisprechanlage ist nur erlaubt, wenn das Auto steht und der Motor vollständig ausgestellt wurde." Das Abschalten bei einer Start-Stopp-Automatik genüge hierbei nicht.

Autofahrer, die sich nicht an die neuen Regelungen halten und zum Beispiel mit dem Smartphone am Ohr von der Polizei gestoppt werden, müssen seit 2017 auch mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen. Bärnhof: "Bei Handynutzung am Steuer droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kostet es 150 Euro und zwei Punkte." Zusätzlich werde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.

Doch was passiert versicherungstechnisch, wenn es durch den unüberlegten Smartphone-Gebrauch tatsächlich zum Unfall kommt? "Wer durchs Handy am Steuer abgelenkt ist, riskiert bei einem verursachten Unfall seinen Kasko-Versicherungsschutz ganz oder teilweise, je nach Leistungen seiner Police." Um die eigene und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, solle man generell am Steuer nicht zum Handy greifen.

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