Hessen klagt gegen Fahrverbote in Frankfurt

Nach Stuttgart und Hamburg sollte auch Frankfurt am Main ältere Diesel-Pkw aus der Innenstadt verbannen - so zumindest die Forderung des Wiesbadener Verwaltungsgerichts. Nur so sei der Luftreinhalteplan zu erfüllen. Dagegen will sich jetzt die hessische Landesregierung wehren.


Nach Stuttgart und Hamburg sollte auch Frankfurt am Main ältere Diesel-Pkw aus der Innenstadt verbannen - so zumindest die Forderung des Wiesbadener Verwaltungsgerichts. Nur so sei der Luftreinhalteplan zu erfüllen. Dagegen will sich jetzt die hessische Landesregierung wehren.

Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Wiesbadener Verwaltungsgerichts bezüglich Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Frankfurt am Main einlegen wird. Damit wolle man sich gegen den Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf einstweilige Anordnung wehren, erklärten Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und die Umweltministerin Priska Hinz in Wiesbaden.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in seinem Urteil zum Luftreinhalteplan für die Stadt Frankfurt auch die Möglichkeit von Fahrverboten für Diesel- und ältere Benzin-Fahrzeuge als zulässig erachtet. Die Deutsche Umwelthilfe versucht mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung dieses Fahrverbots bereits zum 1. Februar 2019, entsprechende Einschränkungen für Diesel- und ältere Benzinfahrzeuge durchzusetzen.

"Um zu verhindern, dass zum 1. Februar 2019 Fahrverbote für Diesel- und ältere Benzinfahrzeuge in Frankfurt erlassen werden können, hat sich die Landesregierung jetzt entschlossen, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Kassel zu beantragen, sobald die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt. Auch werden wir zu dem Antrag der Umwelthilfe auf einstweilige Anordnung Stellung nehmen", heißt es in einer Regierungsmitteilung.

Die hessische Landesregierung stuft demzufolge ein flächendeckendes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge unter Euro 6 und ältere Benziner als nicht hinnehmbar ein. "Ein mögliches Fahrverbot würde etwa ein Viertel der in Frankfurt registrierten Autos und zahllose Pendler oder Besucher aus dem Umland belasten. Auf Grund möglicher Alternativen zu Fahrverboten und damit deutlich geringeren Folgen für die Mobilität von Menschen und Gütern halten wir die Maßnahmen zur Umsetzung des Urteils für unverhältnismäßig", heißt es in der Mitteilung weiter.

Gleichzeitig mit der Ankündigung von Rechtsmitteln unterstreicht die hessische Landesregierung ihre Forderung, dass der Bund eine Grundlage für die Hardware-Nachrüstung schaffen müsse und die Automobilhersteller die Kosten dafür tragen sollten. Das habe auch der Hessische Landtag einstimmig beschlossen.

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