Mitschuld für Schnellfahrer

Nach der Richtgeschwindigkeit sollte man sich in etwa richten, sonst kann's unangenehm werden. Diese Erfahrung machte ein Autofahrer in der Nähe von Düsseldorf. Dort war er in einen Auffahrunfall verwickelt. Seiner Meinung nach völlig unschuldig - doch das sahen die Richter anders.


Nach der Richtgeschwindigkeit sollte man sich in etwa richten, sonst kann's unangenehm werden. Diese Erfahrung machte ein Autofahrer in der Nähe von Düsseldorf. Dort war er in einen Auffahrunfall verwickelt. Seiner Meinung nach völlig unschuldig - doch das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach ihm eine Teilschuld zu.

Der Knackpunkt: Der Autofahrer war mit rund 200 km/h auf der linken Fahrbahn unterwegs, als vor ihm ein Wagen zum Überholen nach links ausscherte. Es kam zum Zusammenstoß. Weil der Besitzer des vorderen Wagens Schadensersatz verlangte, ging die Sache vor Gericht (AZ: I-1 U 44/17). Das sprach zwar der Frau des Autobesitzers, die am Steuer gesessen hatte, die Hauptschuld zu. Doch der Schnellfahrer muss immerhin mit 30 Prozent haften. Denn auch wenn er keine Schuld an dem Unfall habe, müsse er sich die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zurechnen lassen, so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

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