Autoverkauf: Darauf müssen Sie achten

Kaum zu glauben, aber wahr: Wenn ein Kaufinteressent während der Probefahrt einfach auf Nimmerwiedersehen verschwindet, handelt es sich dabei juristisch gesehen nicht unbedingt um Diebstahl. Der Grund: Der Besitzer hat ihm ja den Autoschlüssel freiwillig in die Hand gedrückt. Wer sich gegen derartige Zwischenfälle absichern will, sollte sich vor dem Verkauf über Vorschriften und Fallstricke informieren.


Kaum zu glauben, aber wahr: Wenn ein Kaufinteressent während der Probefahrt einfach auf Nimmerwiedersehen verschwindet, handelt es sich dabei juristisch gesehen nicht unbedingt um Diebstahl. Der Grund: Der Besitzer hat ihm ja den Autoschlüssel freiwillig in die Hand gedrückt. Wer sich gegen derartige Zwischenfälle absichern will, sollte sich vor dem Verkauf über Vorschriften und mögliche Fallstricke informieren.

Wie läuft ein privater Autoverkauf konkret ab? "Am besten benutzt man einen Musterkaufvertrag, wie er sich auf Websites der meisten Versicherer herunterladen lässt", so Experten der HUK-Coburg. Darauf müssen Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe festgehalten und die Kfz-Versicherungsfrage geklärt werden: Besteht der Vertrag fort oder wird er gekündigt? Die Mitteilungen für die Kfz-Versicherung und für die Zulassungsstelle (Veräußerungsanzeige) müssen von Käufer und Verkäufer gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben werden. Fürs Verschicken ist der Verkäufer zuständig.

Und wie lässt sich das Problem mit der Probefahrt lösen? Am einfachsten ist es, wenn der Noch-Besitzer mitfährt. Ist das nicht möglich, sollte sich der Verkäufer vor der Fahrt immer Ausweis und Führerschein des Interessenten zeigen lassen und mindestens den Führerschein des potentiellen Käufers behalten.

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