Gasanlage im Camper rechtzeitig prüfen lassen

Wer schon länger mit dem eigenen Wohnmobil auf Achse ist, kennt den Pflichttermin: Die Flüssiggas-Anlage an Bord des Campers muss alle zwei Jahre von einem anerkannten Sachkundigen geprüft werden.


Wer schon länger mit dem eigenen Wohnmobil auf Achse ist, kennt den Pflichttermin: Die Flüssiggas-Anlage an Bord des Campers muss alle zwei Jahre von einem anerkannten Sachkundigen geprüft werden. "Für einen entspannten Start in den Camping-Urlaub sollte dieser Pflichttermin also frühzeitig eingeplant werden", rät deshalb der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG).

Rechtzeitig vor dem Start in den Camping-Urlaub sollten die Fahrzeugbesitzer unbedingt in der Prüfbescheinigung - dem gelben Prüfbuch - oder direkt auf der G 607-Prüfplakette nachsehen, wann die Flüssiggas-Anlage in ihrem Fahrzeug zum letzten Mal kontrolliert wurde, so der DVFG. Denn eine fehlende oder mehr als zwei Jahre zurückliegende Anlagenprüfung gilt als erheblicher Mangel. Das bedeutet: Bei der Hauptuntersuchung (HU) fällt das Wohnmobil durch. Und außerdem verlangen auch Campingplatz-Betreiber häufig den Nachweis einer gültigen G 607-Prüfung. Sonst bleibt die Einfahr-Schranke unten.

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