Gericht: Kein Fahrverbot trotz fehlendem Software-Update

Was passiert nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit Dieselfahrzeugen, die nicht die neueste Abgasnorm erfüllen und zu viele Schadstoffe ausstoßen? Diese Frage wird derzeit heiß diskutiert. Dabei gibt es noch viele weitere juristische Probleme im Zusammenhang mit dem sogenannten Diesel-Skandal. Eines davon hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe vorerst geklärt.


Was passiert nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit Dieselfahrzeugen, die nicht die neueste Abgasnorm erfüllen und zu viele Schadstoffe ausstoßen? Diese Frage wird derzeit heiß diskutiert. Dabei gibt es noch viele weitere juristische Probleme im Zusammenhang mit dem sogenannten Diesel-Skandal. Eines davon hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe vorerst geklärt.

Das Verwaltungsgericht hat die Stillegung eines VW Amarok gestoppt, der nicht mit einem Software-Update ausgerüstet worden war (Az.: 12 K 16702/17). Der Halter des Pick-up hatte sich trotz Aufforderung des zuständigen Landratsamtes geweigert, das Update aufspielen zu lassen, weil er wegen der installierten "Schummel-Software" gegen seinen VW-Händler geklagt und außergerichtlich Schadenersatz von VW verlangt hatte. Es war daher zu befürchten, dass ein Software-Update wichtige Beweise bezüglich der Manipulation am Amarok vernichten würde.

Das Landratsamt verlangte dennoch das Update, da sonst der Betrieb untersagt würde - was schließlich auch geschah. Dagegen wehrte sich der Halter und erreichte vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem Eilverfahren, dass er das Fahrzeug auch ohne Durchführung des Softwareupdates bis zu einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung weiter fahren darf. Das Verwaltungsgericht sah kein öffentliches Interesse an der Vollziehung des Verwaltungsakts, also der Stillegung. Zwar sei die Luftreinhaltung ein hohes Schutzgut, jedoch gehe von dem einzelnen Fahrzeug des Geschädigten keine hohe Gefahr der Luftverschmutzung aus. Außerdem sei seit 2015 bekannt, dass das Fahrzeug nicht den Vorschriften entspreche.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ist es nicht erklärlich, warum nunmehr 2017 plötzlich eine besondere Dringlichkeit vorliegen soll. Das teilt der Rechtsanwalt des Halters mit. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bundesweit federführend mehr als 5.500 Gerichtsverfahren gegen VW und Händler führt, erklärt außerdem: "Nachdem die Behörden über Jahre den Manipulationen tatenlos zugeschaut haben, wollen sie nunmehr die Fahrzeuge der Geschädigten sofort stilllegen, ohne Rücksicht auf laufende oder noch anstehende gerichtliche Verfahren. Der dadurch erzeugte Druck sollte die letzten dazu zwingen, ein fragwürdiges Softwareupdate aufspielen zu lassen, damit VW aus der Verantwortung entlassen werden kann. Mit dieser ersten verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zu Gunsten der Verbraucher konnten wir dieser verbraucherfeindlichen Praxis nunmehr einen Riegel vorschieben. Damit müssen die Geschädigten keine Angst mehr haben, dass Ihr Fahrzeug stillgelegt wird. Dies gilt insbesondere für solche Geschädigten, die gegen VW in einem Zivilprozess ihre Schadensersatzansprüche geltend machen."

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