Diese Autofahrersünden werden ab sofort härter bestraft

Ob illegales Straßenrennen, Handy am Ohr oder die Behinderung von Rettungskräften - die Strafen für diese Vergehen werden ab sofort teilweise drastisch erhöht. Dass dies keine Willkür ist, zeigt sich nicht zuletzt an den steigenden Zahlen eben jener Vergehen.


Ob illegales Straßenrennen, Handy am Ohr oder die Behinderung von Rettungskräften - die Strafen für diese Vergehen werden ab sofort teilweise drastisch erhöht. Dass dies keine Willkür ist, zeigt sich nicht zuletzt an den steigenden Zahlen eben jener Vergehen. Und die Tatsache, dass das seit langem bestehende Handy-Verbot während der Fahrt von vielen Autofahrern nicht ernst genommen wird, lässt offensichtlich keine andere Möglichkeit mehr zu. So werden in Zukunft 100 statt der bisherigen 60 Euro fällig. Der Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei kommt natürlich weiterhin hinzu. Sollte noch eine Sachbeschädigung vorliegen drohen 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Einige könnten jetzt meinen: "Ich fahre ja eh nur Fahrrad." Macht gar nichts. Statt der bisherigen 25 Euro werden hier nun 55 Euro fällig, wenn der Fahrradfahrer mit Handy in der Hand ertappt wird. Laut ARAG-Experten wird der Strafenkatalog auch auf Kommunikationsgeräte wie Tablets und Laptops erweitert.

Aber nicht nur den rücksichtslosen Handy-Fahrern wird nun noch mehr auf die Finger geschaut oder wenn nötig, auch draufgehauen. So hat sich der Gesetzgeber endlich auch dazu entschlossen, den illegalen Straßenrennen den Kampf anzusagen. Wer ab sofort ein illegales Straßenrennen veranstaltet, dran teilnimmt oder auch allein so rasant und verkehrswidrig handelt, dass ihm selbst ein fiktives Rennen angedichtet werden kann, wird nun härter bestraft. Bis zu zwei Jahre Haft drohen selbst dann, wenn niemand zu Schaden gekommen ist. Und es kommt noch besser: Die über alles geliebten Fahrzeuge der Möchtegern-Vettels können eingezogen werden. Sollte, wie leider zu erwarten, jemand zu Schaden kommen, kann der Raser mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.

Ist es entweder durch solch einen Verrückten oder aus irgendeinem anderen Grund zu einem Unfall gekommen, muss selbstverständlich Hilfe geholt werden. Damit diese in Form von Notarzt, Feuerwehr oder Polizei auch tatsächlich am Unfallgeschehen ankommt, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. "Wer bei stockendem Verkehr etwa auf einer Autobahn keine Notgasse bildet, muss statt bisher 20 Euro künftig mindestens 200 Euro berappen und bekommt zwei Punkte im Fahreignungsregister. Im schwersten Fall werden nach einer neu eingeführten Regelung bis zu 320 Euro verbunden mit einem Monat Fahrverbot fällig", erklärt ein Experte der ARAG.

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