Vollkasko greift nicht bei Unfall mit Anhänger

Eine Vollkasko-Versicherung muss Schäden, die Fahrer im Hängerbetrieb und ohne Fremdeinwirkung am eigenen Auto verursachen, nicht regulieren.


Eine Vollkasko-Versicherung muss Schäden, die Fahrer im Hängerbetrieb und ohne Fremdeinwirkung am eigenen Auto verursachen, nicht regulieren. Das geht laut Experten der ARAG-Versicherung aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: IV ZR 128/14) hervor. Im verhandelten Fall hatte ein Fahrer beim Rückwärtssetzen mit dem Anhänger den hinteren Kotflügel seines Wagens beschädigt und wollte den Schadensbetrag mit seiner Versicherung abrechnen. Das lehnte der Kfz-Versicherer ab - nach Ansicht der Richter zu Recht. Grund ist eine Ausschlussklausel in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), die besagt, dass Unfallschäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug, die ohne äußere Einwirkungen geschehen, nicht versichert sind.

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