Begleitet gefahren - dann war der Schein weg

Der junge Mann saß zwar nicht allein im Auto, er hatte seine Schwester als Beifahrerin dabei. Doch das half dem 17-Jährigen bei einer Polizeikontrolle auch nichts. Er hatte nur die Erlaubnis für begleitetes Fahren - und bekam deshalb eine Menge Ärger.


Der junge Mann saß zwar nicht allein im Auto, er hatte seine Schwester als Beifahrerin dabei. Doch das half dem 17-Jährigen bei einer Polizeikontrolle auch nichts. Er hatte nur die Erlaubnis für begleitetes Fahren - und bekam deshalb eine Menge Ärger. Der Fahranfänger war kurz vor seinem 18. Geburtstag kontrolliert worden. Weil als Begleitpersonen nur seine Eltern eingetragen waren, musste er eine Geldbuße von 50 Euro zahlen. Wesentlich schlimmer: Die Führerscheinstelle widerrief seine Fahrerlaubnis.

Der 17-Jährige zog vor Gericht und bestritt, vorsätzlich gehandelt zu haben. Doch seine Argumente zogen nicht. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung der Behörde. Laut D.A.S. Leistungsservice berief sich das Gericht auf die Regelung des Straßenverkehrsgesetzes die besagt, dass beim begleiteten Fahren zwingend eine der Personen als Begleiter dabei sein müsse, die in der Prüfungsbescheinigung namentlich genannt seien. Sei der 17-Jährige ohne diese Personen unterwegs, sei seine Fahrerlaubnis laut Gesetz zu widerrufen. Andere Personen zählten nicht. Es komme auch nicht darauf an, ob er andere Verkehrsteilnehmer gefährdet habe. Jetzt muss der junge Mann den Führerschein nochmal machen (VGH Baden-Württemberg, Az. 10 S 1404/16).

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