Illegales Doping für Pedelecs

Was Mofa-Fahrer schon seit Jahrzehnten im Geheimen praktizieren, kommt jetzt auch bei Pedelecs in Mode: illegales Tuning. 'Tempo 25 ist doch was für Weicheier, da muss mehr gehen, also raus mit der Drosselung', denkt sich so mancher Radler, und riskiert damit seinen Führerschein.


Was Mofa-Fahrer schon seit Jahrzehnten im Geheimen praktizieren, kommt jetzt auch bei Pedelecs in Mode: illegales Tuning. "Tempo 25 ist doch was für Weicheier, da muss mehr gehen, also raus mit der Drosselung", denkt sich so mancher Radler, und riskiert damit seinen Führerschein. Zugegeben, es ist verlockend, dem Zweirad mehr Leistung zu entlocken als vorgesehen; und der Markt macht es ihnen leicht: So bieten laut dem Auto Club Europa (ACE) immer mehr Fahrrad- und Teile-Händler auch für Pedelecs Tuning-Kits an. Mit wenigen Handgriffen ist das Geschwindigkeits-Limit geknackt.

Natürlich könnten die ambitionierten E-Bike-Fahrer auch gleich zu einem sogenannten "S-Pedelec" beziehungsweise "Pedelec 45" mit einer Motorleistung von bis zu 500 Watt greifen. Dafür aber benötigen sie dann eine Versicherung, ein Kennzeichen und den Führerschein der Klasse M. Zudem sind diese Sportmodelle unter den elektrifizierten Fahrrädern meist deutlich teurer.

Warum also diesen Aufwand betreiben, wenn das "Gute" doch so nahe liegt? Auch die 250-Watt-Motoren der "normalen" Pedelecs könnten laut dem ACE grundsätzlich schneller fahren - sie werden jedoch bei 25 km/h gedrosselt. Um diese Sperre zu umgehen, genügt es schon, schlicht den angezeigten Tachowert zu halbieren. Und schon hilft das Fahrrad theoretisch bis Tempo 50 nach.

Der Haken: "Mit einem so manipulierten Fahrzeug darf man nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren, denn durch das geknackte Geschwindigkeits-Limit ändert sich auch die Bauart", so ACE-Rechtsexperte Hannes Krämer. "Aus einem Pedelec, das verkehrsrechtlich als Fahrrad gilt, wird ein S-Pedelec, laut Straßenverkehrsordnung (StVO) also ein Mofa - und das braucht eine Betriebserlaubnis."

Und daher muss der Fahrer auch einen Helm tragen und einen Führerschein vorweisen können. Sonst drohen eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und in der Folge laut ACE empfindliche Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Wer noch keinen Führerschein hat, muss mit einer Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Zudem übernehmen in diesem Fall viele Haftpflichtversicherungen bei einem Unfall die Kosten nicht und der Tuner muss selbst für Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Reparatur aufkommen.

Hinweise dazu, welche Bauteile an Pedelecs eigenverantwortlich verändert werden dürfen beziehungsweise bei welchen die Freigabe durch den Hersteller erforderlich ist, finden sich in einem Leitfaden, den Branchen-Verbände veröffentlicht haben. Mehr Infos unter: http://bit.ly/ziv-umbau-pedelec. Wer sich daran hält, ist auf der sicheren Seite und kann beruhigt in die Pedale treten.

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