Starke Fahrräder brauchen eine Versicherung

Rund zwei Millionen Pedelecs gibt es mittlerweile in Deutschland, die E-Mobilität auf zwei Rädern kommt also gut voran und wird zum Massenphänomen. Da stellt sich die Frage, was eigentlich speziell bei den Fahrrädern mit elektrischem Motor im Vergleich zu normalen Drahteseln zu beachten ist. Nicht zuletzt wegen der im Schnitt höheren Geschwindigkeit und des dadurch höheren Risikos raten Versicherungsexperten zu einem umfassenden Unfallschutz - vom Helm bis zur passenden Versicherung.


Rund zwei Millionen Pedelecs gibt es mittlerweile in Deutschland, die E-Mobilität auf zwei Rädern kommt also gut voran und wird zum Massenphänomen. Da stellt sich die Frage, was eigentlich speziell bei den Fahrrädern mit elektrischem Motor im Vergleich zu normalen Drahteseln zu beachten ist. Nicht zuletzt wegen der im Schnitt höheren Geschwindigkeit und des dadurch höheren Risikos raten Versicherungsexperten zu einem umfassenden Unfallschutz - vom Helm bis zur passenden Versicherung.

Pedelecs werden - abhängig von ihrer Motorleistung und Höchstgeschwindigkeit - in zwei Klassen eingeteilt. Das hat Auswirkungen auf die verkehrsrechtliche Einstufung und auch auf den Versicherungsschutz. Modelle mit einer maximalen Motorleistung von 250 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern ("Pedelec 25") gelten rechtlich als Fahrrad. Rund 95 Prozent der in Deutschland betriebenen Pedelecs fallen in diese Kategorie. Sie dürfen auf Fahrradwegen gefahren werden und unterliegen keiner gesetzlichen Helm- und Versicherungspflicht. "Zur eigenen Sicherheit sollte immer ein Helm getragen werden", sagt Frank Manekeller, Leiter Haftpflicht-, Unfall-, Sachschaden bei der HDI Versicherung AG. Zusätzliche Sicherheit - zumindest was mögliche finanzielle Folgen eines Unfalls angeht - biete eine private Unfallversicherung.

Doch was, wenn nun der Fahrer eines Pedelec einen Schaden verursacht, beispielweise einen Fußgänger anfährt oder ein parkendes Auto touchiert? "In diesem Fall tritt in der Regel die Privat-Haftpflichtversicherung ein", weiß Manekeller. Bei HDI seien nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Pedelcs bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h mitversichert", erläutert der Experte. "Wer sich ein Pedelec kauft, sollte bei seinem Privat-Haftpflichtversicherer nachfragen, ob Schäden durch den Gebrauch mitversichert sind."

Die leistungsstärkere Art Pedelec, auch bekannt als "Pedelec 45" oder "S-Pedelec", ist fast doppelt so schnell unterwegs, wie sein kleiner Bruder. Mit einer Leistung von bis zu 500 Watt erreicht es eine Geschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometern. Verkehrsrechtlich gilt es als Kleinkraftrad. Es darf nur auf der Straße oder auf Radwegen gefahren werden, die mit "Mofa frei" gekennzeichnet sind. Torsten Sauer, Leiter Produktmanagement Kraftfahrt Privat und Firmen bei HDI erklärt: "Ein Helm ist beim Fahren von S-Pedelecs ebenso Pflicht, wie die Fahrerlaubnis der Klasse M." Der Halter benötige eine Kfz-Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen.

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