Die gute Nachricht für alle Autofahrer: Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Dashcam-Aufnahmen vor Gericht zur Klärung der Schuld bei Unfällen genutzt werden. Die schlechte Nachricht: Zahlreiche Dashcams arbeiten nur selten datenschutzkonform und zuverlässig. Was bedeutet: Sie sind nicht BGH-konform. Das ist das Ergebnis eines Tests von neun Modellen durch das c't-Magain und den ADAC. .
Suchwörter: Auto, Test, Sicherheit Andreas Reiners/mid14. September 2018, 11:09 Uhr